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Erben & Schenken

Pflichtteil: Was Enterbten wirklich zusteht

Enterbt heißt nicht leer ausgehen: Der Pflichtteil sichert nächsten Angehörigen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils — in Geld. Was das bedeutet und wie man gestaltet.


Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, der Ehegatte und — wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind — die Eltern des Erblassers. Der Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben: Wer enterbt ist, wird nicht Miteigentümer, kann aber Zahlung verlangen.


Schenkungen der letzten zehn Jahre werden über die Pflichtteilsergänzung anteilig hinzugerechnet — pro Jahr schmilzt die Anrechnung um ein Zehntel ab. Wichtig für Immobilienübertragungen: Bei vorbehaltenem Nießbrauch beginnt diese Frist regelmäßig gar nicht erst zu laufen.


Gestalten lässt sich mit den Werkzeugen des Erbrechts: notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht, Pflichtteilsstrafklauseln im gemeinschaftlichen Testament oder eine Nachfolgeplanung, die Ansprüche von vornherein bedenkt. Die Durchsetzung streitiger Pflichtteilsansprüche ist dagegen Sache anwaltlicher Vertretung.

Thomas Seidel · Rechtsanwalt und Notar, Norderstedt

Amtssitz an der Rathausallee, direkt am Amtsgericht Norderstedt. Beurkundungen in allen hier behandelten Rechtsgebieten.

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