Familie · Adoption

Adoption beim Notar: von der Erwachsenenadoption bis zum Stiefkind

Adoption ist nicht nur ein Thema für kleine Kinder: Die Adoption Volljähriger ist ein bewährtes Instrument, um gewachsene familiäre Bindungen rechtlich zu besiegeln — mit erheblichen Wirkungen im Erbrecht und bei der Erbschaftsteuer.

Wir beurkunden den Antrag, holen die erforderlichen Einwilligungen ein und begleiten das familiengerichtliche Verfahren — bei Erwachsenen wie bei Minderjährigen. Die Erwachsenenadoption ist bei uns regelmäßige Praxis.

Amtssitz Norderstedt · direkt am Amtsgericht · diskrete Beratung

Die Erwachsenenadoption

Warum Erwachsene adoptiert werden

Gewachsene Bindung besiegeln

Das Stiefkind, das längst wie ein eigenes ist; das frühere Pflegekind; die Nichte, die seit Jahren die Elternrolle erlebt: Die Adoption macht aus gelebter Nähe rechtliche Verwandtschaft — Voraussetzung ist ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis.

Erbrecht und Pflichtteil

Das angenommene Kind wird gesetzlicher Erbe erster Ordnung — mit allen Rechten. Zugleich lässt sich die Nachfolge über Testament und Erbvertrag präzise steuern; beides gestalten wir aus einer Hand.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Als Kind gilt die Steuerklasse I: 400.000 € Freibetrag statt 20.000 € — bei jedem Erwerb von Todes wegen und bei Schenkungen. Bei größeren Vermögen ist das regelmäßig der wirtschaftlich bedeutsamste Effekt.

Gut zu wissen

Was die Erwachsenenadoption bewirkt — und was nicht

  • Der Angenommene wird rechtlich Kind des Annehmenden — mit gesetzlichem Erbrecht, Pflichtteilsrecht und Unterhaltsbeziehung in beide Richtungen.

  • Das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bleibt im Regelfall bestehen — der Angenommene kann also von beiden Seiten erben (sogenannte schwache Adoption).

  • Auf Antrag sind in besonderen Fällen die Wirkungen der Minderjährigenadoption möglich — dann erlöschen die bisherigen Verwandtschaftsbande.

  • Der Angenommene kann den Familiennamen des Annehmenden erhalten; Ehegatten beider Seiten müssen einwilligen.

  • Das Familiengericht prüft die sittliche Rechtfertigung — ein bestehendes oder erwartetes Eltern-Kind-Verhältnis. Reine Steuer- oder Namensmotive genügen für sich allein nicht; die gelebte Beziehung trägt die Entscheidung.

Der Weg

In drei Schritten durch das Verfahren

1

Beratung und notarieller Antrag

Wir klären Konstellation, Wirkungen und Namensfragen und beurkunden den Adoptionsantrag von Annehmendem und Anzunehmendem — die Einwilligungen der Ehegatten nehmen wir gleich mit auf.

2

Familiengericht

Wir reichen den Antrag mit Begründung beim Familiengericht ein. Das Gericht hört die Beteiligten persönlich an — auch die Kinder des Annehmenden, deren Erbaussichten berührt werden.

3

Beschluss und Wirkung

Mit dem gerichtlichen Beschluss ist die Annahme wirksam: neues Kindschaftsverhältnis, Erbrecht, Steuerklasse I. Auf Wunsch gestalten wir anschließend Testament oder Erbvertrag passend dazu.

Auch das

Adoption von Kindern und Stiefkindern

Bei Minderjährigen ist die Adoption stets Volladoption: Das Kind wird vollständig Kind der neuen Eltern, die bisherigen Verwandtschaftsbande erlöschen. Der häufigste Fall ist die Stiefkindadoption — auch in Patchwork-Familien und bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Wir beurkunden Antrag und Einwilligungen und begleiten Sie durch das Verfahren mit Jugendamt und Familiengericht. Die Anforderungen sind hier strenger als bei Erwachsenen — sprechen Sie uns früh an, dann sortieren wir den Weg.

Kosten

Was kostet eine Adoption?

Beim Notar fällt für die Beurkundung des Antrags eine Gebühr an, deren Geschäftswert sich nach der Bedeutung der Sache richtet — bei der Erwachsenenadoption fließen die Vermögensverhältnisse ein. Hinzu kommen die Gebühren des Familiengerichts. Gemessen an der erbschaftsteuerlichen Wirkung ist die Adoption regelmäßig eine der wirtschaftlichsten Gestaltungen überhaupt — wir nennen Ihnen die Beträge vor dem Termin. Verbindlich ist die Kostenberechnung nach dem GNotKG.

Häufige Fragen

Adoption: die häufigsten Fragen

Wie groß ist der Erbschaftsteuer-Effekt wirklich?

Erheblich: Ein Neffe erbt mit 20.000 € Freibetrag in Steuerklasse II — als angenommenes Kind mit 400.000 € in Klasse I, bei deutlich niedrigeren Steuersätzen. Bei einem Nachlass von 500.000 € macht das schnell einen sechsstelligen Unterschied.

Müssen die leiblichen Eltern des Erwachsenen zustimmen?

Nein — bei der Erwachsenenadoption ist ihre Einwilligung nicht erforderlich; das Gericht kann sie anhören. Einwilligen müssen die Ehegatten des Annehmenden und des Anzunehmenden.

Erbt der Angenommene dann doppelt?

Bei der schwachen Erwachsenenadoption ja: Das Erbrecht gegenüber den leiblichen Eltern bleibt bestehen, das gegenüber dem Annehmenden kommt hinzu. Das ist gewollt — und einer der Gründe, die Nachfolge flankierend mit Testament oder Erbvertrag zu ordnen.

Prüft das Gericht unsere Motive?

Das Gericht prüft, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder zu erwarten ist. Wirtschaftliche Motive dürfen mitschwingen, dürfen aber nicht der alleinige Zweck sein — eine ehrlich gelebte Beziehung, gemeinsame Geschichte und gegenseitiger Beistand tragen den Antrag.

Wie lange dauert das Verfahren?

Vom beurkundeten Antrag bis zum Beschluss vergehen je nach Gericht meist einige Monate; die persönliche Anhörung ist der zentrale Termin. Wir bereiten den Antrag so vor, dass Rückfragen gar nicht erst entstehen.

Ändert sich der Name?

Der Angenommene erhält grundsätzlich den Familiennamen des Annehmenden als Geburtsnamen; bei Erwachsenen kann das Gericht auf Antrag die Beibehaltung oder Voranstellung des bisherigen Namens gestatten.

Adoption besprechen — diskret und konkret

Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel, Amtssitz Norderstedt, Rathausallee 64–66 — unmittelbar am Amtsgericht. Schildern Sie Ihre Konstellation; wir sagen Ihnen offen, ob der Weg trägt.

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