Unternehmen · GmbH-Gründung

GmbH gründen beim Notar: sauber aufgesetzt vom ersten Tag an

Die notarielle Beurkundung ist der Gründungsakt — erst mit ihr entsteht Ihre GmbH, erst mit der Eintragung im Handelsregister greift die Haftungsbeschränkung. Der Gesellschaftsvertrag, der dabei entsteht, ist das Grundgesetz Ihres Unternehmens: Er entscheidet später über Nachfolge, Ausstieg und Streitfälle.

Diese Seite zeigt den Weg in fünf Schritten — mit der Grundsatzfrage Satzung oder Musterprotokoll, den Kosten nach Gesellschafterzahl und der Online-Gründung per Videobeurkundung.

Amtssitz Norderstedt · direkt am Amtsgericht · Gründer aus Hamburg und dem Umland beurkunden problemlos hier

Die Grundsatzfrage

Individuelle Satzung oder Musterprotokoll?

Das Gesetz bietet für einfachste Gründungen ein vorgefertigtes Musterprotokoll an. Es spart am Anfang Gebühren — und kostet diese Ersparnis häufig später, weil es keinerlei Anpassung zulässt. Unsere klare Linie: Für alles, was ernsthaft wachsen oder mehrere Gesellschafter tragen soll, ist die individuelle Satzung der Regelfall.

Individuelle Satzung — der Regelfall

Hier regeln Sie, was das Musterprotokoll nicht kann: Vinkulierung (Anteile nur mit Zustimmung übertragbar), Nachfolge- und Erbfolgeklauseln, Abfindungsregeln, Vesting, mehrere Geschäftsführer, Wettbewerbsverbote. Zudem kann die Gesellschaft den Gründungsaufwand bis zu rund 10 % des Stammkapitals übernehmen. Der Entwurf entsteht bei uns im Gespräch — die Beratung ist in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten.

Musterprotokoll — nur für die einfachste Gründung

Höchstens drei Gesellschafter, genau ein Geschäftsführer, keinerlei abweichende Regelung. Das heißt konkret: Geschäftsanteile sind frei übertragbar, im Todesfall rücken Erben ungeregelt ein, Abfindung und Ausstieg bleiben dem Gesetz überlassen. Die Gesellschaft darf nur 300 € Gründungsaufwand übernehmen — und jede spätere Anpassung ist eine beurkundungspflichtige Satzungsänderung, die die anfängliche Ersparnis regelmäßig übersteigt. Passend, wenn Sie allein gründen und dauerhaft keine Sonderregelungen brauchen.

Die kleine Schwester

UG (haftungsbeschränkt): ehrlich eingeordnet

Die Unternehmergesellschaft ist eine GmbH mit reduziertem Stammkapital — theoretisch ab einem Euro. In der Praxis sollten Sie die Nachteile kennen, bevor Sie sich vom niedrigen Einstieg leiten lassen:

  • Ein Viertel des Jahresüberschusses muss als Rücklage einbehalten werden, bis 25.000 € erreicht sind — die Gewinne sind so lange gebunden.

  • Der Pflichtzusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ wirkt bei Banken, Vermietern und Lieferanten erkennbar schwächer als eine GmbH.

  • Sacheinlagen sind ausgeschlossen — das Stammkapital muss bar erbracht werden.

  • Die 1-Euro-Gründung ist praktisch funktionsunfähig: Schon die Gründungskosten führen in die rechnerische Überschuldung.

  • Der spätere Wechsel zur GmbH kostet erneut — Kapitalerhöhung samt Beurkundung und Registerverfahren.

Unsere Einordnung: Wer die 25.000 € Stammkapital darstellen kann — einzuzahlen ist zunächst nur die Hälfte —, gründet in aller Regel besser gleich die GmbH. Die UG bleibt sinnvoll, wenn das Kapital wirklich fehlt und der Geschäftsstart nicht warten kann.

Der Weg

In fünf Schritten zur eingetragenen GmbH

1

Vorbereitung: Firma, Gegenstand, Struktur

Sie übermitteln uns das Datenblatt; wir klären die Eintragungsfähigkeit des Firmennamens — eine Vorab-Stellungnahme der IHK erspart böse Überraschungen — und besprechen die Satzungsfragen, die später Streit vermeiden.

2

Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

Alle Gesellschafter erhalten den Entwurf vorab und werden beim Termin beteiligt — persönlich, per Vollmacht oder im Online-Verfahren. In demselben Termin wird die Geschäftsführung bestellt.

3

Geschäftskonto und Einzahlung

Die Gesellschaft „in Gründung“ eröffnet ihr Konto; eingezahlt wird mindestens die Hälfte des Stammkapitals — bei 25.000 € also 12.500 €. Das Geld ist danach nicht blockiert: Es arbeitet als Betriebsvermögen für die Gesellschaft.

4

Handelsregisteranmeldung durch uns

Die Geschäftsführer versichern persönlich, dass die Einlagen erbracht sind; wir beglaubigen die Anmeldung und reichen sie elektronisch beim Registergericht ein — samt Gesellschafterliste.

5

Eintragung und Start

Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person — erst ab jetzt gilt die Haftungsbeschränkung. Es folgen Transparenzregister, Gewerbeanmeldung und der steuerliche Erfassungsbogen; Ihr Steuerberatungsbüro binden wir auf Wunsch von Anfang an ein.

Die Beurkundung selbst ist meist kurzfristig möglich; die Dauer bis zur Eintragung bestimmt das Registergericht — vollständige Unterlagen sind der größte Beschleuniger.

Startklar? Übermitteln Sie uns Ihr Gründungs-Datenblatt.

GmbH-Gründung beauftragen

Online-Gründung

GmbH online gründen: möglich — und wann es sich lohnt

Seit 2022 kann die Bargründung einer GmbH per Videobeurkundung über das Online-Verfahren der Bundesnotarkammer erfolgen; seit 2023 gilt das auch für viele Registeranmeldungen. Wir bieten das Verfahren an — und sagen Ihnen vorab ehrlich, ob es zu Ihrer Gründung passt.

  • Jeder Beteiligte braucht einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) und ein NFC-fähiges Smartphone — daran scheitert es in der Praxis am häufigsten.

  • Erforderlich ist ein Bezug zu Schleswig-Holstein: der Sitz der künftigen Gesellschaft oder der Wohnsitz bzw. Sitz eines Gesellschafters.

  • Gut geeignet: Bargründungen mit klarer Struktur, über mehrere Städte verstreute Gründerteams — und spätere Registeranmeldungen wie ein Geschäftsführerwechsel.

  • Bei komplexen Satzungen bleibt der Präsenztermin die bessere Beratungssituation — die Fahrt nach Norderstedt lohnt sich dann.

Die Gebühren sind in beiden Verfahren im Wesentlichen gleich; im Online-Verfahren kommt eine geringe Zusatzgebühr für den Identitätsnachweis hinzu.

Kosten

Was kostet die GmbH-Gründung?

Die Gebühren sind bundesweit gesetzlich festgelegt (GNotKG); Geschäftswert ist das Stammkapital, mindestens 30.000 €. Beispiel einer Bargründung mit 25.000 € Stammkapital und individueller Satzung:

Kostenposition

Ein-Personen-GmbH

Mehr-Personen-GmbH

Notargebühren (Gründung samt Registeranmeldung)

ca. 805 €

ca. 835 €

Handelsregister (Gerichtskosten)

ca. 300 €

ca. 300 €

Gesamt inkl. Auslagen und USt

ca. 1.105 €

ca. 1.135 €

Beispielwerte für die Bargründung mit individueller Satzung. Das Musterprotokoll ist in der Gründung günstiger, trägt die beschriebenen Einschränkungen aber dauerhaft; eine Sachgründung erhöht die Gebühren. Bei der UG fallen wegen des geringeren Stammkapitals niedrigere Notargebühren an — die Gerichtskosten bleiben ähnlich, die Ersparnis ist kleiner als oft erwartet. Der Geschäftswert wird von Amts wegen ermittelt; verbindlich ist allein die Kostenberechnung nach dem GNotKG.

Zur Einordnung: In den Notargebühren steckt die gesamte rechtliche Beratung zur Satzung — sie kosten nicht mehr, wenn Sie Fragen stellen. Am falschen Ende gespart ist eine Gründung, deren Lücken beim ersten Gesellschafterstreit oder Erbfall teuer werden.

Im Video

GmbH-Gründung — in drei Minuten erklärt

Häufige Fragen

GmbH-Gründung: die häufigsten Fragen

Kann ich eine GmbH allein gründen?

Ja — die Ein-Personen-GmbH ist Alltag. Ein Gesellschafter, der zugleich Geschäftsführer ist, genügt; auch hier lohnt die individuelle Satzung, sobald später Investoren, Mitgesellschafter oder die Nachfolge ins Spiel kommen können.

Muss ich die 25.000 € vollständig einzahlen?

Nein. Vor der Anmeldung muss mindestens die Hälfte — 12.500 € — eingezahlt sein. Und das Kapital liegt danach nicht still: Es ist Betriebsvermögen und darf für Investitionen, Waren und Anlaufkosten eingesetzt werden.

Wie lange dauert die Gründung?

Die Beurkundung ist mit vollständigem Datenblatt meist kurzfristig möglich. Die Dauer bis zur Eintragung bestimmt das Registergericht; zwischen Beurkundung und Eintragung handelt die Gesellschaft als „GmbH in Gründung“ — die Haftungsbeschränkung greift erst mit der Eintragung.

Wird der Firmenname geprüft?

Wir prüfen die Eintragungsfähigkeit nach Handelsrecht und empfehlen eine Vorab-Stellungnahme der IHK. Ob der Name marken- oder wettbewerbsrechtlich frei ist, ist eine gesonderte Frage — dazu beraten wir Sie gern anwaltlich getrennt vom Notaramt.

Was kostet die Beratung zur Satzung?

Nichts zusätzlich — die Beratung und der Entwurf sind in der gesetzlichen Beurkundungsgebühr enthalten. Es lohnt sich also, Fragen zu stellen, bevor beurkundet wird.

Ist eine Holding-Struktur sinnvoll?

Häufig ja — etwa für den späteren Verkauf oder die Trennung von Risiko und Vermögen. Die steuerliche Gestaltung gehört in die Hand Ihres Steuerberatungsbüros; die gesellschaftsrechtliche Umsetzung — Gründung der Holding, Einbringung, Anteilsübertragungen — beurkunden wir.

Und die GmbH & Co. KG?

Sie verbindet die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der Flexibilität der Personengesellschaft und bleibt für Familienunternehmen und Immobilienvermögen attraktiv. Ob sie zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir am besten im Erstgespräch gemeinsam mit Ihrer steuerlichen Beratung.

GmbH-Gründung starten — oder erst besprechen?

Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel, Amtssitz Norderstedt, Rathausallee 64–66 — unmittelbar am Amtsgericht. Gründer aus Hamburg und dem Umland beurkunden problemlos in der Geschäftsstelle; bei passenden Voraussetzungen auch online.

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