Erben & Vererben · Erbschein

Erbschein beantragen in Norderstedt: direkt beim Notar

Banken, Grundbuchamt oder Versicherer verlangen einen Erbnachweis? Den Erbscheinsantrag mit der erforderlichen eidesstattlichen Versicherung nehmen wir direkt in der Geschäftsstelle auf — das Nachlassgericht erteilt dann den Erbschein.

Diese Seite erklärt, wann Sie den Erbschein wirklich brauchen, wie der Antrag abläuft, was er kostet — und was bei der Ausschlagung mit ihrer Sechs-Wochen-Frist gilt.

Amtssitz Norderstedt · direkt am Amtsgericht · Termine für Erbnachweise in der Regel kurzfristig

Brauche ich ihn?

Wann der Erbschein nötig ist — und wann nicht

Erbschein meist nötig

Wenn kein Testament existiert (gesetzliche Erbfolge) oder nur ein handschriftliches: Banken geben Konten, das Grundbuchamt Immobilien in aller Regel erst gegen Erbschein frei. Auch beim Handelsregister wird in der Regel ein Erbschein als Nachweis der Erbenstellung verlangt.

Erbschein meist entbehrlich

Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vor, genügt das üblicherweise als Nachweis. Wer heute notariell verfügt, erspart seinen Erben also genau das Verfahren, um das es auf dieser Seite geht.

Noch keine Verfügung vorhanden? → Zum notariellen Testament

Ablauf

In drei Schritten zum Erbschein

1

Unterlagen zusammenstellen

Sterbeurkunde, Familienstammbuch bzw. Urkunden zum Verwandtschaftsverhältnis, vorhandene Testamente, Angaben zu allen Erben — der Online-Fragebogen führt Sie durch.

2

Termin beim Notar

Wir nehmen den Antrag auf und beurkunden die erforderliche eidesstattliche Versicherung über die Angaben — ein Termin, in der Regel kurzfristig.

3

Erteilung durch das Nachlassgericht

Wir reichen den Antrag beim Nachlassgericht ein; das Gericht erteilt den Erbschein. Die Dauer hängt vom Gericht ab — wir haken nach, wenn es stockt.

Kosten

Was kostet der Erbschein?

Es fallen zwei volle Gebühren nach dem Nachlasswert an: eine beim Nachlassgericht für die Erteilung, eine beim Notar für die eidesstattliche Versicherung — zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer beim Notar. Beispiel: Bei 250.000 € Nachlass sind das jeweils rund 535 € Gebühr. Der Geschäftswert wird von Amts wegen ermittelt; verbindlich ist die Abrechnung nach dem GNotKG.

Achtung Frist

Erbschaft ausschlagen: sechs Wochen

Wer nicht erben will — etwa bei überschuldetem Nachlass —, muss die Erbschaft binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen. Die Ausschlagungserklärung muss in öffentlich beglaubigter Form beim Nachlassgericht eingehen; die Beglaubigung nehmen wir kurzfristig vor, auch für Kinder als nachrückende Erben. Melden Sie sich in diesem Fall bitte sofort — die Frist läuft.

Häufige Fragen

Erbschein und Ausschlagung: die häufigsten Fragen

Wie lange dauert es bis zum Erbschein?

Den Antrag nehmen wir in der Regel kurzfristig auf. Die Erteilung liegt beim Nachlassgericht und dauert je nach Auslastung und Fallgestaltung einige Wochen bis zu mehreren Monaten— bei unklaren Erbfolgen länger. Vollständige Unterlagen sind der größte Beschleuniger.

Wer zahlt den Erbschein?

Die Kosten trägt der Antragsteller und damit wirtschaftlich der Nachlass. Bei mehreren Erben genügt ein gemeinschaftlicher Erbschein — die Kosten fallen nur einmal an.

Die Bank verlangt einen Erbschein — muss ich das akzeptieren?

Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt das nach der Rechtsprechung in aller Regel. Bei rein handschriftlichen Testamenten oder gesetzlicher Erbfolge führt dagegen meist kein Weg am Erbschein vorbei.

Kann ich nur einen Teil ausschlagen?

Nein — ausgeschlagen wird ganz oder gar nicht. Und wer die Erbschaft erst einmal angenommen hat, etwa durch Verfügungen über Nachlasskonten, kann in der Regel nicht mehr ausschlagen. Im Zweifel: erst beraten lassen, dann handeln — aber innerhalb der Frist.

Erbschein beauftragen oder Frist klären

Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel, Amtssitz Norderstedt, Rathausallee 64–66 — unmittelbar am Amtsgericht. Bei laufender Ausschlagungsfrist rufen Sie am besten direkt an.

Erbschein direkt beauftragen — zum Fragebogen

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