Vorsorge · Patientenverfügung

Patientenverfügung: Muss das zum Notar?

Die ehrliche Antwort zuerst: Nein — das Gesetz verlangt nur die Schriftform (§ 1827 BGB). Warum die meisten unserer Mandanten sie trotzdem notariell errichten: weil sie im selben Termin mit der Vorsorgevollmacht entsteht — und im Ernstfall niemand an ihrer Wirksamkeit zweifeln soll.

Diese Seite erklärt, was eine bindende Patientenverfügung braucht, wie sie mit der Vollmacht zusammenspielt und was sie kostet.

Amtssitz Norderstedt · direkt am Amtsgericht · gern gemeinsam mit der Vorsorgevollmacht

Die Abwägung

Privatschriftlich oder notariell?

Privatschriftlich genügt, wenn …

… Sie handschriftlich unterschreiben, die Verfügung konkret formuliert ist und Ihre Angehörigen wissen, wo sie liegt. Die Vordrucke des Bundesjustizministeriums sind ein seriöser Ausgangspunkt.

Notariell lohnt sich, weil …

… die Verfügung im selben Termin mit der Vorsorgevollmacht entsteht und im Paket nur wenige Euro zusätzlich kostet. Dazu: dokumentierte Einwilligungsfähigkeit, professionelle Formulierung statt Ankreuz-Unsicherheit, dauerhafte Verwahrung und Auffindbarkeit über das Zentrale Vorsorgeregister.

Das Entscheidende

Die Verfügung braucht jemanden, der sie durchsetzt

Eine Patientenverfügung richtet sich an die Ärzte — aber irgendjemand muss sie vorlegen, auslegen und notfalls durchsetzen. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht dafür einen Betreuer; mit Vollmacht übernimmt das Ihre Vertrauensperson. Deshalb gehören beide Dokumente zusammen: Die Verfügung sagt, was Sie wollen — die Vollmacht bestimmt, wer dafür einsteht. Bei uns entstehen beide in einer Urkunde; die Einzelheiten zeigt die Seite Vorsorgevollmacht.

Damit sie bindet

Was in eine wirksame Patientenverfügung gehört

Der Bundesgerichtshof verlangt Bestimmtheit: „Keine lebensverlängernden Maßnahmen“ allein genügt nicht. Bindend wird die Verfügung erst, wenn sie konkrete Behandlungssituationen und konkrete Maßnahmen benennt:

  • Die Situationen: unmittelbarer Sterbeprozess, Endstadium einer unheilbaren Krankheit, schwerste Hirnschädigung ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins.

  • Die Maßnahmen: künstliche Ernährung und Flüssigkeit, Beatmung, Wiederbelebung, Antibiotika — jeweils gewünscht oder nicht gewünscht.

  • Immer erwünscht: Schmerz- und Symptombehandlung (Palliativversorgung) — das stellt jede gute Verfügung klar.

  • Auf Wunsch: Ihre Haltung zur Organspende, sauber abgestimmt, damit sich Verfügung und Spendebereitschaft nicht widersprechen.

Medizinische Detailfragen besprechen Sie am besten zusätzlich mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Und: Bestätigen Sie die Verfügung alle paar Jahre mit Datum und Unterschrift — je aktueller der Wille, desto stärker bindet er.

Kosten

Was kostet die Patientenverfügung?

Im Vorsorge-Paket wird die Patientenverfügung mit pauschal 5.000 € auf den Geschäftswert aufgeschlagen — das erhöht die Gesamtgebühr typischerweise nur um wenige Euro. Allein beurkundet liegt sie meist unter 100 €. Die Kombination mit der Vollmacht ist damit praktisch immer der wirtschaftlichste Weg. Verbindlich ist die Kostenberechnung nach dem GNotKG.

Häufige Fragen

Patientenverfügung: die häufigsten Fragen

Reichen die Formulare des Bundesjustizministeriums?

Als Grundlage ja — sie sind fachlich solide. Die Schwäche liegt im Ankreuzen ohne Beratung: Widersprüchliche Kombinationen und fehlende Konkretisierung sind die häufigsten Gründe, warum Verfügungen im Ernstfall ausgelegt werden müssen, statt zu binden.

Wie oft muss ich die Verfügung erneuern?

Es gibt keine gesetzliche Frist — sie gilt unbegrenzt. Wir empfehlen, sie etwa alle zwei bis drei Jahre mit Datum und Unterschrift zu bestätigen und nach schweren Diagnosen zu überprüfen.

Darf sich mein Bevollmächtigter über die Verfügung hinwegsetzen?

Nein — der Bevollmächtigte ist an Ihren dokumentierten Willen gebunden und soll ihm Geltung verschaffen. Genau deshalb gehören Verfügung und Vollmacht in eine aufeinander abgestimmte Urkunde.

Ich bin Organspender — passt das zur Patientenverfügung?

Ja, wenn beides abgestimmt ist: Für eine Organentnahme dürfen intensivmedizinische Maßnahmen kurzzeitig fortgesetzt werden. Ohne klarstellende Formulierung entsteht ein Widerspruch zur Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen — wir lösen das im Text auf.

Woher wissen die Ärzte, dass es eine Verfügung gibt?

Über Ihre Bevollmächtigten, einen Hinweis im Portemonnaie — und über das Zentrale Vorsorgeregister, in dem wir die Urkunde standardmäßig registrieren. Kliniken und Betreuungsgerichte fragen dort ab.

Patientenverfügung regeln — am besten im Paket

Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel, Amtssitz Norderstedt, Rathausallee 64–66 — unmittelbar am Amtsgericht. Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung in einem Termin.

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