Familie · Ehe, Trennung, Adoption

Familiensachen beim Notar: klar geregelt, bevor es schwierig wird

Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Adoption: Die wichtigsten Weichen im Familienleben brauchen die notarielle Form — und einen, der beide Seiten im Blick hat. Im Familienrecht sind wir bewusst ausschließlich notariell tätig: neutral für beide, ohne Interessenkonflikt.

Hier finden Sie den Einstieg — vom Ehevertrag über die einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung bis zur Erwachsenenadoption.

Amtssitz Norderstedt · direkt am Amtsgericht · Beteiligte aus Hamburg und dem Umland beurkunden problemlos hier

Die häufigste Frage

Ehevertrag und Scheidung: Anwalt oder Notar?

Die Rollen sind klar verteilt: Ein Rechtsanwalt vertritt einen Ehegatten und kämpft für dessen Interessen. Der Notar betreut beide neutral und sorgt dafür, dass die Vereinbarung ausgewogen, wirksam und vollstreckbar ist. Für Eheverträge, Regelungen zum Versorgungsausgleich und Immobilienübertragungen schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung ohnehin zwingend vor — ganz gleich, wer den Text entworfen hat.

Unsere Haltung dazu ist eindeutig: Obwohl wir als Rechtsanwalt und Notar beide Zulassungen haben, sind wir im Familienrecht ausschließlich notariell tätig — gerade damit keine Interessenkollision entsteht und beide Ehegatten uns gleichermaßen vertrauen können. Wer streitige Vertretung braucht, dem nennen wir den Weg dorthin; wer eine faire Regelung will, ist hier richtig.

Übrigens: Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit notarieller Folgenvereinbarung genügt ein einziger Anwalt für den Scheidungsantrag — der zweite ist verzichtbar. Das spart regelmäßig mehr, als die Beurkundung kostet.

Ohne Trauschein

Unverheiratet? Dann gilt: fast nichts automatisch

Unverheiratete Paare haben kein gesetzliches Erbrecht, keinen Zugewinnausgleich, keine Notvertretung im Krankenhaus — auch nach dreißig gemeinsamen Jahren nicht. Ein Partnerschaftsvertrag regelt Vermögen, gemeinsame Immobilie und Trennungsfolgen; Testament und Vorsorgevollmacht schließen die übrigen Lücken.

Häufige Fragen

Familiensachen beim Notar: die häufigsten Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung?

In der Zugewinngemeinschaft behält jeder sein Vermögen; ausgeglichen wird bei Scheidung oder Tod nur der Zuwachs während der Ehe. Gütertrennung schaltet diesen Ausgleich komplett ab — und verschenkt damit im Todesfall oft den erbschaftsteuerfreien Zugewinnausgleich. Die Zwischenlösung zeigt unsere Seite Ehevertrag.

Beraten Sie uns beide gemeinsam?

Ja — das ist der Kern des Notaramts: Wir beraten beide Ehegatten in einem gemeinsamen Termin, unparteiisch und mit dem Ziel einer ausgewogenen Urkunde. Getrennte Interessenvertretung ist Sache der Anwälte.

Wir sind uns einig — wozu dann noch eine Urkunde?

Weil Einigkeit vergänglich ist und mündliche Absprachen über Güterstand, Rente oder Immobilien schlicht unwirksam sind. Die Urkunde macht Ihre Einigkeit dauerhaft, vollstreckbar und grundbuchtauglich.

Was kostet ein Termin, wenn wir uns nur beraten lassen?

Die Beratung ist bei einer Beurkundung in den gesetzlichen Gebühren enthalten. Für die erste Einordnung nutzen Sie das Erstgespräch unten — daraus entsteht keine Verpflichtung.

Machen Sie auch Vaterschafts- und Sorgesachen?

Unser familienrechtlicher Schwerpunkt liegt auf Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträgen und Adoptionen. Schildern Sie Ihr Anliegen im Erstgespräch — wenn wir nicht die Richtigen sind, sagen wir Ihnen, wer es ist.

Ihre Familiensache — neutral geregelt

Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel, Amtssitz Norderstedt, Rathausallee 64–66 — unmittelbar am Amtsgericht. Schildern Sie Ihr Anliegen; wir melden uns zur Terminvereinbarung.

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