
Erben & Vererben
Erben und Vererben: klar geregelt — vom Testament bis zum Erbschein
Ohne eigene Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge — und die überrascht Familien regelmäßig. Wer den Nachlass selbst ordnet, entscheidet, was mit dem Vermögen geschieht, und erspart den Angehörigen Streit, Behördengänge und oft auch Kosten.
Diese Seiten führen Sie auf zwei Wegen: Sie möchten Ihren Nachlass regeln — oder Sie haben geerbt und müssen jetzt handeln.
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Amtssitz Norderstedt · direkt am Amtsgericht · gesetzlich festgelegte Gebühren
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Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag — rechtssicher beurkundet, amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst.
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Ich habe geerbt — was jetzt?
Erbschein, Ausschlagungsfrist, Grundbuchberichtigung, geerbte Immobilie: die nächsten Schritte nach dem Erbfall, geordnet und mit klaren Fristen.
Zum Erbschein und den ersten Schritten →
Ohne Testament
Was das Gesetz vorsieht — zwei Beispiele
Das Gesetz verteilt den Nachlass nach Ordnungen: zuerst Kinder und Enkel, dann Eltern und Geschwister, daneben der Ehegatte mit eigener Quote. Was das praktisch bedeutet, zeigen zwei typische Fälle:
Ehepaar mit zwei Kindern
Beim gesetzlichen Güterstand erbt der Ehegatte die Hälfte, die beiden Kinder je ein Viertel. Das Familienheim gehört dann drei Personen gemeinsam — mit allen Folgen für Verkauf und Verwaltung.
Kinderloses Ehepaar
Leben die Eltern des Verstorbenen noch, erben sie neben dem Ehegatten: Der Partner erhält drei Viertel, die Schwiegereltern ein Viertel. Viele Paare erwarten das nicht — regeln lässt es sich nur durch Verfügung.
Quoten im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft); Einzelheiten hängen vom Güterstand ab.
Im Video
Die gesetzliche Erbfolge — verständlich erklärt
Erbschaftsteuer
Die persönlichen Freibeträge
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
500.000 €
Kinder (je Elternteil)
400.000 €
Enkel (je Großelternteil)
200.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen, sonstige
20.000 €
Freibeträge nach § 16 ErbStG, alle zehn Jahre neu nutzbar — auch zu Lebzeiten. Wie Schenkungen die Erbschaftsteuer senken können, zeigt der Bereich Schenkung & Überlassung.
Häufige Fragen
Erben und Vererben: die häufigsten Fragen
Testament oder Erbvertrag — was passt zu mir?
Das Testament bleibt jederzeit änderbar; der Erbvertrag bindet — das ist je nach Lebenslage Stärke oder Schwäche. Für Eheleute kommt das gemeinschaftliche Testament hinzu. Die Unterschiede erklärt die Seite Notarielles Testament.
Was passiert ganz ohne Testament?
Es gilt die gesetzliche Erbfolge — oft mit ungewollten Ergebnissen: Erbengemeinschaften am Familienheim, erbende Schwiegereltern, unversorgte Partner ohne Trauschein. Die Beispiele oben zeigen die häufigsten Überraschungen.
Brauchen meine Erben immer einen Erbschein?
Nein. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, verlangen Banken und Grundbuchamt in aller Regel keinen Erbschein — das spart Zeit und Gebühren. Ohne Verfügung führt der Weg meist über den Erbschein.
Was kostet die Regelung beim Notar?
Die Gebühren richten sich nach dem Vermögenswert und sind gesetzlich festgelegt. Konkrete Beispielwerte stehen in der Kostentabelle auf der Testament-Seite.
Erstgespräch zu Testament und Erbe
Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel, Amtssitz Norderstedt, Rathausallee 64–66 — unmittelbar am Amtsgericht. Der Amtsbereich umfasst Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Ellerau, Alveslohe und Tangstedt; Beteiligte aus anderen Orten, auch aus Hamburg, beurkunden problemlos in der Geschäftsstelle.
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