Erben & Vererben · Testament

Das notarielle Testament: Ablauf, Kosten, Vorteile

Ein Testament können Sie handschriftlich errichten — oder notariell. Das notarielle Testament ist rechtssicher formuliert, wird amtlich verwahrt, im Zentralen Testamentsregister erfasst und erspart Ihren Erben in aller Regel den teureren Erbschein.

Diese Seite zeigt beide Wege im Vergleich, den Ablauf beim Notar, die Kosten — und wie Sie den Entwurf direkt beauftragen.

Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel

Zwei Wege

Handschriftlich oder notariell?

Handschriftliches Testament

Vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben — sonst unwirksam. Kostet nichts, birgt aber die typischen Risiken: Formfehler, auslegungsbedürftige Formulierungen, Verlust — und die Erben brauchen später meist einen Erbschein.

Notarielles Testament

Rechtlich geprüft formuliert, beurkundet, amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst — es wird sicher gefunden und eröffnet. Der entscheidende Rechenposten: Es ersetzt gegenüber Banken und Grundbuchamt in aller Regel den Erbschein, der sonst ähnlich viel kostet wie das Testament selbst.

Ablauf

In vier Schritten zum verwahrten Testament

1

Auftrag und Angaben

Tag 1

Sie übermitteln Ihre Wünsche über den Online-Fragebogen oder im Gespräch — Familie, Vermögen, wer erben soll.

2

Entwurf

wenige Werktage

Wir erstellen den Entwurf und senden ihn Ihnen vorab zur Prüfung zu.

3

Beurkundung

ca. 30–45 Min.

Der Notar verliest die Urkunde, erläutert jede Regelung und beantwortet Ihre Fragen — Änderungen sind bis zuletzt möglich.

4

Verwahrung und Registrierung

Das Testament geht in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts und wird im Zentralen Testamentsregister erfasst — im Erbfall wird es automatisch gefunden.

Die Alternative

Der Erbvertrag: bindend, wo Bindung gewollt ist

Anders als das Testament bindet der Erbvertrag beide Seiten — er kann nur gemeinsam wieder gelöst werden. Das ist die richtige Form, wenn Verlässlichkeit Teil der Abmachung ist: bei unverheirateten Paaren, in Patchwork-Familien, bei der Unternehmensnachfolge oder wenn ein Erbe im Gegenzug Pflege übernimmt oder auf den Pflichtteil verzichtet. Ob Testament oder Erbvertrag zu Ihrer Lage passt, klären wir im Gespräch — der Auftrags-Fragebogen deckt beide Wege ab.

Ihre Wünsche stehen fest? Dann direkt zum Entwurf.

Testament oder Erbvertrag beauftragen

Kosten

Was kostet das Testament beim Notar?

Die Gebühren richten sich nach dem Vermögenswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt — bei jedem Notar gleich. Das Einzeltestament kostet eine volle Gebühr, das gemeinschaftliche Testament und der Erbvertrag das Doppelte:

Vermögen

Einzeltestament

Gemeinschaftlich / Erbvertrag

100.000 €

ca. 349 €

ca. 674 €

250.000 €

ca. 660 €

ca. 1.297 €

500.000 €

ca. 1.136 €

ca. 2.249 €

Beurkundungsgebühr einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer. Hinzu kommen einmalig 75 € für die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht und 15 € je Erblasser für das Zentrale Testamentsregister. Der Geschäftswert wird vom Notar von Amts wegen ermittelt; verbindlich ist allein die Kostenberechnung nach dem GNotKG.

Zum Vergleich: Ein Erbschein kostet später ähnlich viel wie das notarielle Testament heute — nur zahlen ihn dann Ihre Erben, zusätzlich zur Wartezeit beim Nachlassgericht.

Im Video

Testament richtig errichten — die wichtigsten Punkte

Häufige Fragen

Notarielles Testament: die häufigsten Fragen

Kann ich mein Testament später ändern?

Ein Einzeltestament jederzeit — durch neues Testament oder Widerruf. Beim gemeinschaftlichen Testament gilt das nur zu Lebzeiten beider; nach dem ersten Todesfall tritt Bindung ein. Was das bedeutet und wie man Spielraum behält, erklärt die Seite zum Berliner Testament.

Wo ist mein Testament sicher?

Das notarielle Testament kommt in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts und wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Im Sterbefall wird es automatisch gefunden und eröffnet — verlieren oder übersehen ist ausgeschlossen.

Brauchen meine Erben trotzdem einen Erbschein?

In aller Regel nicht: Notarielles Testament plus gerichtliches Eröffnungsprotokoll genügen Banken und Grundbuchamt üblicherweise als Erbnachweis. Genau das ist der wirtschaftliche Hauptvorteil gegenüber dem handschriftlichen Testament. In bestimmten Konstellationen kann jedoch die Aufnahme einer sogenannten Pflichtteilstrafklausel dazu führen, dass im zweiten Erbfall trotz notariellen Testaments ein Erbschein erforderlich wird.

Was gehört alles in ein Testament?

Erbeinsetzung und Ersatzerben sind der Kern. An diesem wichtigen Punkten scheitern schon viele von Laien selbst verfasste Testamente. Dazu je nach Lage: Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Pflichtteilsklauseln, Testamentsvollstreckung, Regelungen für minderjährige Kinder. Der Fragebogen fragt alle Bausteine ab — was Sie offenlassen, besprechen wir.

Wir sind nicht verheiratet — was gilt für uns?

Partner ohne Trauschein haben kein gesetzliches Erbrecht — ohne Verfügung geht der Partner leer aus. Ein gemeinschaftliches Testament steht nur Eheleuten offen; unverheiratete Paare regeln ihre Nachfolge über zwei Einzeltestamente oder — mit Bindung — über einen Erbvertrag.

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Kosten der Nachlassregelung sind steuerlich grundsätzlich Privataufwand. Einzelfragen dazu klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung — wir stellen die Kostenrechnung transparent nach GNotKG.

Testament beauftragen oder erst besprechen

Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel, Amtssitz Norderstedt, Rathausallee 64–66 — unmittelbar am Amtsgericht. Beteiligte aus anderen Orten, auch aus Hamburg, beurkunden problemlos in der Geschäftsstelle.

Entwurf direkt beauftragen — zum Fragebogen

oder unten unverbindlich anfragen

Erstgespräch anfragen