Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € — und alle zehn Jahre neu. Wer die Freibeträge kennt, kann die Steuerlast der Familie planvoll senken.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer kennt persönliche Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis richten: 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für jedes Kind je Elternteil, 200.000 € für Enkel je Großelternteil — entferntere Verwandte und Nichtverwandte müssen sich mit 20.000 € begnügen.
Der entscheidende Hebel steckt im Zehn-Jahres-Turnus: Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung — auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Wer früh beginnt, Vermögen in Etappen zu übertragen, kann dieselben Freibeträge mehrfach nutzen und die Steuerlast der Familie erheblich senken.
Für Immobilien kommt die Bewertungsfrage hinzu: Vorbehaltene Rechte wie ein Nießbrauch mindern den steuerpflichtigen Erwerb. Wie das zusammenspielt, zeigen die Seiten zur Schenkung und Überlassung — und im Erbfall die Freibeträge-Übersicht im Bereich Erben und Vererben.

Thomas Seidel · Rechtsanwalt und Notar, Norderstedt
Amtssitz an der Rathausallee, direkt am Amtsgericht Norderstedt. Beurkundungen in allen hier behandelten Rechtsgebieten.
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