
Familie · Ehevertrag
Ehevertrag: kein Misstrauen — Maßarbeit für Ihre Ehe
Ohne Ehevertrag gilt das gesetzliche Standardprogramm: Zugewinnausgleich, gesetzlicher Unterhalt, hälftige Rententeilung. Für viele Ehen passt das — für Unternehmer, Immobilieneigentümer, internationale Paare und zweite Ehen oft nicht. Der Ehevertrag ersetzt das Standardprogramm durch Regeln, die zu Ihrem Leben passen.
Diese Seite zeigt, wann er sich lohnt, warum die modifizierte Zugewinngemeinschaft meist klüger ist als Gütertrennung — und was er kostet. Nachträglich geht er übrigens jederzeit.
Amtssitz Norderstedt · direkt am Amtsgericht · Beurkundung für beide, neutral
Die Anlässe
Wann ein Ehevertrag wirklich sinnvoll ist
Unternehmer-Ehe
Ohne Vertrag fällt das Unternehmen in den Zugewinnausgleich — im Scheidungsfall droht der Liquiditätsabfluss aus der Firma. Die Herausnahme des Betriebsvermögens ist der Klassiker des modifizierten Zugewinns.
Immobilie und ungleiches Vermögen
Eine eingebrachte oder geerbte Immobilie, große Vermögensunterschiede, absehbare Erbschaften: Der Vertrag hält auseinander, was nicht gemeinsam erwirtschaftet wird — auch nachträglich, wenn die Immobilie erst später kommt.
Internationale Ehe
Verschiedene Staatsangehörigkeiten oder Auslandsvermögen? Dann entscheidet sonst das Kollisionsrecht, welches Güterrecht gilt. Eine Rechtswahl im Ehevertrag schafft Klarheit.
Zweite Ehe und großer Altersunterschied
Wer Kinder aus erster Ehe absichern oder Rentenlücken fair regeln will, braucht Vereinbarungen zu Zugewinn, Unterhalt und Versorgungsausgleich — oft kombiniert mit Pflichtteilsverzicht und Testament.
Der Kern
Gütertrennung? Meist ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft klüger
Viele Paare kommen mit dem Wunsch nach „Gütertrennung“ — und gehen mit etwas Besserem: Die modifizierte Zugewinngemeinschaft nimmt gezielt heraus, was geschützt werden soll (das Unternehmen, die Immobilie), oder schließt den Ausgleich nur für den Scheidungsfall aus. Der entscheidende Unterschied zeigt sich im Todesfall: Beim gesetzlichen Güterstand bleibt der pauschale Zugewinnausgleich erbschaftsteuerfrei — reine Gütertrennung verschenkt diesen Vorteil und erhöht zudem die Pflichtteile der Kinder.
Ausschluss des Zugewinns nur für die Scheidung — im Todesfall bleibt der Steuervorteil erhalten (der häufigste Weg).
Herausnahme einzelner Vermögenswerte: Unternehmen, Praxis, bestimmte Immobilien, künftige Erbschaften.
Höchstgrenzen oder feste Ausgleichsbeträge statt offener Berechnungsschlachten.
Flankierend: Anpassung von Unterhalt und Versorgungsausgleich — mit Augenmaß, denn sittenwidrige Komplettverzichte kassieren die Gerichte.
Genau hier liegt auch die Grenze der Internet-Muster: Eheverträge unterliegen der richterlichen Inhaltskontrolle. Wer dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten den Kernbereich (Betreuungsunterhalt, Alterssicherung) ersatzlos nimmt, riskiert die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags — Maßarbeit ist hier keine Kür, sondern Wirksamkeitsvoraussetzung.
Auch nach der Hochzeit
Nachträglich? Jederzeit — in drei Schritten
Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit, kurz danach oder nach zwanzig Ehejahren geschlossen werden — etwa wenn die Firma gegründet, die Immobilie geerbt oder die Rollenverteilung neu gedacht wird. Der Weg ist immer derselbe:
1
Fragebogen und Unterlagen
Sie übermitteln uns online die Eckdaten — Vermögen, Kinder, Wünsche. Bei Unternehmensbeteiligung prüfen wir den Gesellschaftsvertrag gleich mit.
2
Gemeinsamer Beratungstermin und Entwurf
Wir entwickeln mit Ihnen beiden die passende Gestaltung; den Entwurf erhalten Sie vorab mit ausreichend Bedenkzeit. Die Beratung ist in der Beurkundungsgebühr enthalten.
3
Beurkundung
Ein Termin, beide anwesend — anschließend ist der Güterstand wirksam vereinbart. Auf Wunsch registrieren wir Rechtswahl und Güterstand, wo es sinnvoll ist.
Kosten
Was kostet der Ehevertrag?
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG): eine 2,0-Gebühr aus dem Geschäftswert. Der Geschäftswert ist beim Güterstand die Summe der Werte der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten. Betrifft der Ehevertrag nur das Vermögen eines Ehegatten, ist nur dessen Vermögen maßgebend. Bei Ermittlung des Vermögens werden Verbindlichkeiten bis zur Hälfte des maßgeblichen Werts abgezogen (§ 100 GNotKG); Regelungen zu Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Immobilie kommen mit eigenen Werten hinzu:
Geschäftswert (Summe)
Notar gesamt (inkl. USt)
100.000 €
ca. 674 €
250.000 €
ca. 1.297 €
500.000 €
ca. 2.249 €
1.000.000 €
ca. 4.153 €
Beispielwerte (2,0-Beurkundungsgebühr, Postpauschale, Umsatzsteuer). Beispiel zur Einordnung: Ehegatten mit 150.000 € und 100.000 € Bruttovermögen ohne weitere Regelungen → Geschäftswert 250.000 €. Ein zusätzlicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder ein Pflichtteilsverzicht erhöht den Geschäftswert. Der Geschäftswert wird von Amts wegen ermittelt; verbindlich ist allein die Kostenberechnung nach dem GNotKG — auf Wunsch nennen wir Ihnen den Betrag vor dem Termin.
Im Video
Der Ehevertrag — bald auch im Video
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Bis dahin finden Sie die wichtigsten Antworten in den häufigen Fragen — oder Sie rufen einfach an: 040 320 46 390.
Häufige Fragen
Ehevertrag: die häufigsten Fragen
Müssen wir beide gleichzeitig zum Notar?
Zur Beurkundung ja — der Ehevertrag ist ein Vertrag, beide erklären gemeinsam. Die Vorbereitung läuft bequem über den Online-Fragebogen; in Ausnahmefällen ist Vertretung mit beurkundeter Vollmacht möglich.
Kann ein Ehevertrag unwirksam sein?
Ja — bei einseitiger Lastenverteilung im Kernbereich (etwa ersatzloser Verzicht auf Betreuungsunterhalt bei geplanten Kindern) greifen die Gerichte ein. Deshalb gestalten wir ausgewogen und dokumentieren die Umstände: Das ist der beste Bestandsschutz.
Was ist mit dem Versorgungsausgleich?
Er lässt sich ausschließen oder modifizieren — aber ein Ausschluss zulasten des Ehegatten, der wegen Kindererziehung weniger Rente aufbaut, hält ohne Kompensation selten. Üblich sind Gegenleistungen, etwa Einzahlungen in eine private Altersvorsorge.
Gilt unser deutscher Ehevertrag auch im Ausland?
Mit einer Rechtswahl nach der EU-Güterrechtsverordnung schaffen wir Klarheit, welches Recht gilt. Bei Vermögen außerhalb der EU sprechen wir die Anerkennung gezielt an.
Wir haben schon einen Ehevertrag — können wir ihn ändern?
Jederzeit, in derselben Form: durch notarielle Änderungs- oder Aufhebungsurkunde. Bringen Sie den alten Vertrag einfach mit in den Fragebogen — wir prüfen, was angepasst werden sollte.
Gehört zum Ehevertrag auch ein Testament?
Oft ja: Güterstand, Pflichtteilsverzicht und letztwillige Verfügungen greifen ineinander — gerade in zweiter Ehe. Den erbrechtlichen Teil zeigt unsere Seite Testament und Erbe; beides lässt sich in einem Termin beurkunden.
Ehevertrag angehen — oder erst besprechen?
Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel, Amtssitz Norderstedt, Rathausallee 64–66 — unmittelbar am Amtsgericht. Wir beraten Sie beide gemeinsam und neutral.
Ehevertrag beauftragen — zum Fragebogen
oder unten unverbindlich anfragen