
Unternehmen · Gesellschaftsrecht
Unternehmen beim Notar: gründen, übertragen, weitergeben
Gesellschaftsverträge, Anteilsübertragungen und Registeranmeldungen gehören zu den Kernaufgaben des Notaramts. Gut gestaltet, verhindern sie genau die Konflikte, die Unternehmen am meisten kosten: Streit unter Gesellschaftern, ungeregelte Nachfolge, lückenhafte Register.
Hier finden Sie den Einstieg — von der GmbH-Gründung über das Vereinsregister bis zur Frage, welche Rechtsform überhaupt passt.
Amtssitz Norderstedt · direkt am Amtsgericht · Beteiligte aus Hamburg und dem Umland beurkunden problemlos hier
Ihr Anliegen
Womit können wir Ihnen helfen?
GmbH oder UG gründen
Satzung oder Musterprotokoll, Ablauf in fünf Schritten, Kosten nach Gesellschafterzahl — und die Online-Gründung per Videobeurkundung.
Zur GmbH-Gründung →
Verein und Vereinsregister
Gründung, Vorstandswechsel, Satzungsänderung: Was das Registergericht verlangt und wie die Beglaubigung abläuft.
Zur Vereinsseite →
Geschäftsanteile und Nachfolge
Anteile verkaufen oder verschenken, den Betrieb an die nächste Generation übergeben: GmbH-Anteilsübertragungen sind beurkundungspflichtig — und Nachfolge will früh geplant sein. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben.
Erstgespräch anfragen →
Umwandlung und Rechtsformwechsel
Vom Einzelunternehmen in die GmbH, Verschmelzung, Formwechsel: formstrenge Verfahren mit steuerlichen Weichen — wir setzen um, was Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung planen.
Erstgespräch anfragen →
Der Kompass
Welche Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben?
Die Rechtsform entscheidet über Haftung, Steuern, Außenwirkung und Formaufwand. Die Wahl treffen Sie am besten im Dreieck aus steuerlicher Beratung, Bank und Notar — hier der Überblick:
Personengesellschaften: GbR, oHG, KG
Schnell errichtet und flexibel — aber die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich. Seit 2024 kann sich die GbR ins neue Gesellschaftsregister eintragen lassen; für Grundstücksgeschäfte ist die eingetragene GbR (eGbR) sogar Pflicht.
Kapitalgesellschaften: GmbH, UG, AG
Die Gesellschaft haftet, nicht ihre Gesellschafter — dafür gelten Kapitalregeln und Beurkundungspflicht. Der Alltagsfall ist die GmbH mit 25.000 € Stammkapital; eine Ein-Personen-GmbH ist ohne Weiteres möglich.
GmbH & Co. KG
Die Mischform: Haftungsbeschränkung über die Komplementär-GmbH, dazu die Flexibilität der Personengesellschaft — traditionell stark bei Familienunternehmen und Immobilienvermögen.
Verein und Stiftung
Für ideelle Zwecke und Gemeinwohl: der eingetragene Verein mit eigenem Register — für dauerhafte Vermögensbindung die Stiftung mit Anerkennungsverfahren.
Eine Warnung aus der Praxis: Die schönste Haftungsbeschränkung nützt nichts, wenn privates und Gesellschaftsvermögen vermischt werden oder Gesellschafter persönliche Bürgschaften übernehmen. Solche Weichen gehören von Anfang an durchdacht.
Häufige Fragen
Unternehmen beim Notar: die häufigsten Fragen
Welche Rechtsform ist „die beste“?
Es gibt keine — es gibt die passende für Ihr Vorhaben, Ihre Haftungslage und Ihre steuerliche Situation. Deshalb gehört die Entscheidung ins Dreieck aus Steuerberatung, Bank und Notar; wir erläutern die rechtlichen Konsequenzen jeder Variante.
Was kostet die notarielle Beratung?
Bei Beurkundungen ist die Beratung in den gesetzlichen Gebühren enthalten — Fragen kosten nichts extra. Für die erste Einordnung Ihres Vorhabens nutzen Sie einfach das Erstgespräch unten.
Ich verkaufe meine GmbH-Anteile — muss das zum Notar?
Ja: Sowohl die Verpflichtung als auch die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen sind beurkundungspflichtig. Wir gestalten den Vertrag, aktualisieren die Gesellschafterliste und kümmern uns um das Register.
Wie hängen Unternehmen und Erbrecht zusammen?
Enger, als vielen bewusst ist: Ohne Nachfolgeklauseln in der Satzung und ein abgestimmtes Testament entscheidet im Ernstfall die gesetzliche Erbfolge über Ihre Firma. Wie Sie das ordnen, zeigt unsere Seite Testament und Erbe.
Gehen Registeranmeldungen auch online?
Viele ja: Handelsregisteranmeldungen — etwa ein Geschäftsführerwechsel — können seit 2023 per Videoverfahren beglaubigt werden. Ob Ihr Fall dafür geeignet ist, sagen wir Ihnen vorab.
Ihr Vorhaben, unser Entwurf — sprechen wir darüber
Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel, Amtssitz Norderstedt, Rathausallee 64–66 — unmittelbar am Amtsgericht. Schildern Sie Ihr Anliegen; wir melden uns zur Terminvereinbarung.
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