
Erben & Vererben · Immobilie geerbt
Immobilie geerbt: die nächsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge
Ein Haus oder eine Wohnung im Nachlass wirft sofort Fragen auf: Wer darf entscheiden? Muss das Grundbuch geändert werden? Verkaufen, behalten, übertragen? Die gute Nachricht: Die Reihenfolge ist immer dieselbe — Erbnachweis, Grundbuch, Entscheidung.
Diese Seite bringt Ordnung in die Wochen nach dem Erbfall — inklusive der Zwei-Jahres-Regel, die vielen Erben Gebühren spart.
Amtssitz Norderstedt · direkt am Amtsgericht · gesetzlich festgelegte Gebühren
Die Reihenfolge
Erbnachweis → Grundbuch → Entscheidung
1
Erbnachweis klären
Das Grundbuchamt ändert nichts ohne Nachweis: notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll — oder Erbschein. Welchen Weg Sie brauchen, hängt davon ab, was der Verstorbene hinterlassen hat.
2
Grundbuch berichtigen
Die Erben werden als neue Eigentümer eingetragen. Wichtig: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchberichtigung beim Grundbuchamt gebührenfrei — danach kostet sie nach dem Immobilienwert. Wir bereiten den Antrag vor und reichen ihn ein.
3
Entscheiden, was mit der Immobilie geschieht
Behalten und nutzen, innerhalb der Familie übertragen oder verkaufen — jede Option hat ihre eigenen rechtlichen und steuerlichen Weichen. Bei mehreren Erben entscheidet die Erbengemeinschaft gemeinsam.
Erbengemeinschaft
Drei Wege — und wo wir jeweils beurkunden
Auseinandersetzen
Die Erbengemeinschaft teilt den Nachlass auf — etwa: einer übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus. Der Auseinandersetzungsvertrag mit Immobilie wird notariell beurkundet.
Beratung im Erstgespräch →
In der Familie übertragen
Die geerbte Immobilie geht an Kinder oder Geschwister — häufig mit Nießbrauch oder Wohnungsrecht. Das ist der Weg der Schenkung und Überlassung.
Zur Schenkung & Überlassung →
Verkaufen
Die Erbengemeinschaft verkauft an einen Dritten — alle Miterben wirken am Kaufvertrag mit. Ablauf, Kosten und Fragebogen stehen bereit.
Zum Immobilienkaufvertrag →
Häufige Fragen
Geerbte Immobilie: die häufigsten Fragen
Muss ich das Grundbuch überhaupt ändern?
Ja — das Grundbuch soll die wahre Eigentumslage zeigen, und spätestens beim Verkauf oder einer Belastung geht ohne Berichtigung nichts. Innerhalb der ersten zwei Jahre ist sie gebührenfrei; warten lohnt sich also nicht. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Immobilie verkauft werden soll und auch der Käufer schon gefunden ist, der Notar, dann aber bei der Grundbucheinsicht feststellt, dass sogar der bereits vor Jahren vorverstorbene Ehegatte auch noch im Grundbuch steht und nun auf die schnelle sogar 2 Erbscheine parallel beantragt werden müssen, während der Käufer schon "nervös" wird.
Wir sind mehrere Erben und uneinig — was nun?
Bis zur Auseinandersetzung verwaltet die Erbengemeinschaft gemeinsam; verkaufen kann sie nur zusammen. Bewährte Wege aus der Blockade sind die Übernahme durch einen Miterben gegen Ausgleich oder der gemeinsame Verkauf. Wir beurkunden beides — die Einigung selbst müssen die Erben treffen.
Fällt beim Erben einer Immobilie Grunderwerbsteuer an?
Nein — der Erwerb von Todes wegen ist grunderwerbsteuerfrei, auch die Auseinandersetzung unter Miterben ist begünstigt. Relevant ist stattdessen die Erbschaftsteuer mit ihren Freibeträgen.
Was ist mit Steuern beim späteren Verkauf?
Ob ein Verkauf steuerfrei ist, hängt u. a. von Haltefristen und Nutzung ab — die Fristen des Verstorbenen werden Ihnen dabei zugerechnet. Diese Fragen klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung; die beurkundungsrechtliche Seite übernehmen wir.
Die Immobilie ist noch finanziert — was passiert mit der Grundschuld?
Darlehen und Grundschuld gehen auf die Erben über. Beim Verkauf wird die Grundschuld aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht — das organisieren wir im Rahmen des Kaufvertragsvollzugs.
Geerbte Immobilie: die nächsten Schritte klären
Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel, Amtssitz Norderstedt, Rathausallee 64–66 — unmittelbar am Amtsgericht. Erbnachweis, Grundbuch und Beurkundungen aus einer Hand.
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