
Amtssitz Norderstedt · Rathausallee 64–66
Ihr Notar in Norderstedt: Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel
Amtssitz im KONTORHAUS an der Rathausallee — unmittelbar am Amtsgericht Norderstedt und direkt an der Haltestelle Norderstedt Mitte (U1, AKN, Busbahnhof). Beurkundungen und Beglaubigungen in allen notariellen Angelegenheiten: Immobilien, Unternehmen, Testament und Erbfolge, Vorsorge, Familie.
Schildern Sie Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder telefonisch — Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Terminvorschlag.
Gesetzlich festgelegte Gebühren — bei jedem Notar gleich · kostenfreie Parkplätze am Haus

Leistungen
Wobei wir beurkunden und beraten
Immobilien kaufen und verkaufen
Kaufvertrag, Finanzierungsgrundschuld, Übergabe — vom Entwurf bis zur Eigentumsumschreibung.
Zum Kaufvertrag →
Schenkung und Überlassung
Immobilien zu Lebzeiten übertragen — mit Nießbrauch, Wohnungsrecht und Rückforderungsrechten.
Zur Schenkung →
Testament und Erbfolge
Testament, Erbvertrag, Erbschein — die Nachfolge klar und streitvermeidend regeln.
Zu Testament & Erbe →
Unternehmen
GmbH-Gründung, Handelsregisteranmeldungen, Geschäftsanteile, Umwandlungen.
Zur Unternehmensseite →
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Rechtzeitig regeln, wer handeln darf, wenn Sie es nicht mehr können.
Zur Vorsorge-Seite →
Ehevertrag und Familie
Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption — klare Verhältnisse in jeder Lebenslage.
Zur Familien-Seite →
Standort und Anfahrt
Rathausallee 64–66 — in Norderstedt-Mitte zwischen Amtsgericht, Rathaus, an der U1

KONTORHAUS Norderstedt
Rathausallee 64–66, 22846 Norderstedt — unmittelbar am Amtsgericht und am Rathaus.
Mit dem Auto
Kostenfreie Parkplätze am Eingang der Tiefgarage direkt neben dem Haus — vor der Einfahrt scharf rechts abbiegen und am Tor klingeln.
Mit Bahn und Bus
Direkt an der Haltestelle Norderstedt Mitte: U1, AKN und Busbahnhof — von dort zwei Minuten zu Fuß.
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9–17 Uhr · Freitag 9–14 Uhr
Route planen: in Google Maps öffnen ↗ · Kartenbild: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Amtsbereich
Norderstedt und Umgebung — und für Beurkundungen ganz Deutschland
Norderstedt
Henstedt-Ulzburg
Kaltenkirchen
Ellerau
Alveslohe
Tangstedt
Der Amtsbereich — Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Ellerau, Alveslohe und Tangstedt — bestimmt nur, wo der Notar Auswärtstermine wahrnehmen darf. In der Geschäftsstelle an der Rathausallee kann jeder beurkunden lassen — auch Beteiligte aus Hamburg oder anderen Bundesländern. Gerade aus den Hamburger Stadtteilen entlang der U1 sind wir oft schneller zu erreichen als ein Termin in der Innenstadt. In einigen speziellen notariellen Verfahren (insbesondere im Gesellschaftsrecht) kann die Beurkundung auch online bzw. hybrid durchgeführt werden (gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten).
So läuft es ab
In drei Schritten zur Beurkundung
1
Anliegen schildern
Über das Kontaktformular oder telefonisch. Für Kaufvertrag und Schenkung können Sie den Entwurf auch direkt über den jeweiligen Online-Fragebogen beauftragen.
2
Entwurf und Terminvorschlag
Sie erhalten eine Rückmeldung mit den nächsten Schritten — bei Beurkundungen den Vertragsentwurf vorab zur Prüfung, bei Immobiliengeschäften mit Verbrauchern und Unternehmern mindestens zwei Wochen vor dem Termin.
3
Beurkundung am Amtssitz
Der Vertrag wird vollständig verlesen und erläutert; Fragen klären wir im Termin. Anschließend übernehmen wir den kompletten Vollzug — bis zur Eintragung.
Direkt zum Fragebogen: Kaufvertrag · Schenkung / Überlassung · Testament · Testament
Zur Person
Wer hier beurkundet
Thomas Seidel ist Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Norderstedt. Als Rechtsanwalt führt er seit 2014 eine eigene Kanzlei; zuvor Stationen unter anderem in einer international ausgerichteten Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg und einer wirtschaftsrechtlichen Sozietät in Münster.
Die Verbindung beider Berufe kommt der notariellen Arbeit zugute: wirtschaftsrechtliche Praxis bei Unternehmensbeurkundungen, vertragsrechtliche Erfahrung bei Immobilien und Nachfolge. Beratung ist auch auf Englisch möglich.
Kosten
Was kostet der Notar?
Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und bei jedem Notar in Deutschland gleich hoch — die Wahl des Notars ist keine Preisfrage. Konkrete Beispielwerte finden Sie auf den Themenseiten: Notarkosten beim Kaufvertrag (mit Rechner) und Notarkosten bei der Schenkung (mit Wertetabelle).
Häufige Fragen
Notar in Norderstedt: die häufigsten Fragen
Brauche ich vorab einen Termin?
Für Beurkundungen ja — sie werden vorbereitet, damit der Termin reibungslos läuft. Für Unterschriftsbeglaubigungen genügt oft eine kurze telefonische Abstimmung; häufig geht es dann schon am selben oder nächsten Tag.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Für ein Vorgespräch finden wir in der Regel kurzfristig einen Termin. Wann beurkundet werden kann, hängt von der Sache und den benötigten Unterlagen ab — mit unserer Rückmeldung erhalten Sie einen konkreten Terminvorschlag.
Ich wohne in Hamburg — kann ich zu Ihnen kommen?
Ja. In der Geschäftsstelle kann jeder beurkunden lassen, unabhängig vom Wohnort. Nur Auswärtstermine außerhalb der Geschäftsstelle sind auf den Amtsbereich beschränkt. Über die U1 (Haltestelle Norderstedt Mitte) sind wir aus dem Hamburger Norden schnell erreichbar — Parkplätze am Haus sind kostenfrei.
Was kostet der Notar?
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und dem Geschäftswert — sie sind bei jedem Notar gleich hoch. Beispielwerte und einen Rechner finden Sie auf den Themenseiten zu Kaufvertrag und Schenkung.
Welche Unterlagen soll ich mitbringen?
Zum Termin immer den gültigen Ausweis; alles Weitere hängt vom Anliegen ab und steht in unserer Rückmeldung. Bei Kaufvertrag und Schenkung führt Sie der Online-Fragebogen vorab durch alle benötigten Angaben.
Bekomme ich den Entwurf vor dem Termin?
Ja, der Entwurf geht Ihnen grundsätzlich vorab zu. Bei Immobiliengeschäften mit Verbrauchern liegt er mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung vor — Zeit, in Ruhe zu prüfen und Fragen zu stellen.
Kontakt zum Notar
040 320 46 390
Mo–Mi 9–18 Uhr · Do 9–17 Uhr · Fr 9–14 Uhr
Kaufvertrag oder Schenkung bereits entschieden? Direkt zum Fragebogen: Kaufvertrag · Schenkung