
Erben & Vererben · Berliner Testament
Das Berliner Testament: stark — wenn man die Bindung versteht
Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall — das ist das Berliner Testament. Seine größte Stärke ist zugleich sein größtes Risiko: die Bindungswirkung nach dem ersten Todesfall.
Diese Seite erklärt, wie die Konstruktion wirkt, wo die Fallen liegen — und welche Stellschrauben der Notar einbaut, damit sie zu Ihrem Leben passt.
Amtssitz Norderstedt · direkt am Amtsgericht · gesetzlich festgelegte Gebühren
So funktioniert es
Erst der Partner, dann die Kinder
Im ersten Erbfall erbt der überlebende Ehegatte allein — die Kinder sind zunächst enterbt und kommen als Schlusserben erst nach dem zweiten Todesfall zum Zug. Das sichert den Überlebenden ab: Er kann im Familienheim bleiben und über das Vermögen verfügen. Der Preis dafür sind drei Punkte, die viele Paare erst beim Notar erfahren (und für die es Lösungen gibt):
Die Bindungsfalle
Nach dem ersten Todesfall kann der Überlebende die gemeinsamen Regelungen in aller Regel nicht mehr ändern — auch wenn sich das Leben ändert: neue Partnerschaft, zerstrittenes Kind, Pflegefall. Ohne Öffnungsklausel bleibt das Testament in Stein gemeißelt.
Der Pflichtteil der Kinder
Enterbt heißt nicht leer ausgehen: Kinder können nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil in Geld verlangen — mitten in der Trauerphase und notfalls gegen das Familienheim. Eine Pflichtteilsstrafklausel nimmt diesem Schritt den Anreiz. Noch besser geht es mit einem Erbvertrag.
Die Steuerfalle
Weil die Kinder im ersten Erbfall nichts erben, verfallen ihre Freibeträge von je 400.000 € für diesen Erbfall ungenutzt — beim zweiten Erbfall ist der Nachlass dafür umso größer. Bei größerem Vermögen kostet das real Steuern.
Die Gestaltung
Was der Notar einbaut, damit es passt
Öffnungsklauseln: genau festlegen, was der Überlebende später noch ändern darf — von gar nichts über die Blutslinie bis hin zu völliger Freiheit
Pflichtteilsstrafklausel: wer nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil fordert, wird auch im zweiten Erbfall auf ihn beschränkt. Noch sicherer geht es mit einem Erbvertrag, bei dem die Erben mit unterschreiben und auf ihren Pflichtteil im ersten Erbfall verzichten und im Gegenzug ihre Erbenstellung im zweiten Erbfall garantiert bekommen.
Wiederverheiratungsklausel: was gilt, wenn der Überlebende neu heiratet
Steuer-Ventile: Vermächtnisse an die Kinder im ersten Erbfall oder lebzeitige Schenkungen, damit Freibeträge nicht verfallen
Der letzte Punkt verbindet zwei Welten: Wer Vermögen schon zu Lebzeiten überträgt, entschärft die Steuerfalle des Berliner Testaments. Wie das geht, zeigt der Bereich Schenkung & Überlassung — inklusive der drei Zehn-Jahres-Fristen.
Im Video
Erbschaftsteuer und Freibeträge — im Video erklärt
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Gemeinschaftliches Testament beauftragen
Häufige Fragen
Berliner Testament: die häufigsten Fragen
Können wir das Berliner Testament später ändern?
Zu Lebzeiten beider jederzeit — gemeinsam. Einseitig geht es nur durch notariell beurkundeten Widerruf, der dem Partner zugestellt wird. Nach dem ersten Todesfall ist der Überlebende an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden, soweit keine Öffnungsklausel etwas anderes erlaubt.
Handschriftlich oder beim Notar?
Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament handschriftlich errichten. Gerade beim Berliner Testament entscheiden aber Formulierungsdetails über Bindung, Pflichtteil und Steuern — und das notarielle Testament erspart den Erben regelmäßig den Erbschein.
Was kostet es?
Die Kosten für ein gemeinschaftliches Testament sind bundeseinheitlich gesetzlich geregelt — konkrete Beispielwerte stehen in der Kostentabelle.
Was ist mit unverheirateten Paaren?
Das gemeinschaftliche Testament steht nur Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern offen. Unverheiratete Paare erreichen eine vergleichbare Bindung über einen Erbvertrag.
Gilt das Berliner Testament nach einer Scheidung weiter?
Im Regelfall wird es mit der Scheidung unwirksam — verlassen sollte man sich darauf nicht. Wer sich trennt, sollte seine Verfügungen aktiv prüfen und neu regeln.
Berliner Testament: beauftragen oder erst besprechen
Rechtsanwalt und Notar Thomas Seidel, Amtssitz Norderstedt, Rathausallee 64–66 — unmittelbar am Amtsgericht. Beteiligte aus anderen Orten, auch aus Hamburg, beurkunden problemlos in der Geschäftsstelle.
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